Normen Handschutz
Normen-Übersicht Arbeitshandschuhe
Als Handschuhspezialist sind wir verpflichtet, unseren Kunden Informationen über die aktuell gültigen Normen bereitzustellen. Dieser Pflicht kommen wir an dieser Stelle gerne nach:
EU-Norm für PSA und im Speziellen für Arbeitshandschuhe
Die Europäische Verordnung EU 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) hat die alte Europäische Richtlinie 89/686/EWG ersetzt. Diese Verordnung, die die Überarbeitung mehrerer PSA-Normen wie z. B. EN 388 und EN 374 bewirkte, wurde am 31. März 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt seit dem 21. April 2018.
Die Richtlinie EU2016/425 zum Download in Deutsch finden Sie hier.
Die Richtlinie EU 2016/425 unterteilt persönliche Schutzausrüstung (PSA) in 3 Kategorien.
CE-KATEGORIE – EU 2016/425
- KATEGORIE I: Geringe Risiken.
- KATEGORIE II: Mittlere Risiken (Verletzungsgefahr). Baumusterprüfung von zugelassener Zertifizierungsstelle.
- KATEGORIE III: Irreversible Risiken (Lebensbedrohliche Gefahren). Baumusterprüfung von zugelassener Zertifizierungsstelle und Nachweis akzeptabler Qualitätssicherungspraktiken, geprüft von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle, deren Zulassungsnummer angegeben wird.
DIN EN 21420 – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
Legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.
EN ISO 374-1: 2016 – Schutzniveau von Chemikalienhandschuhen
Anforderungen an Schutzhandschuhe, die den Anwender gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen schützen sollen:
- Typ A: Mindestens 6 Prüfchemikalien (Leistungsstufe 2 je Prüfchemikalie)
- Typ B: Mindestens 3 Prüfchemikalien (Leistungsstufe 2 je Prüfchemikalie)
- Typ C: Mindestens 1 Prüfchemikalie (mindestens Leistungsstufe 1)
EN 16523-1: 2015 (ersetzt EN 374-3) – Widerstand gegen die Permeation von Chemikalien
Testmethode zur Messung des Widerstands des PSA-Materials gegen die Permeation gefährlicher Chemikalien auf molekularer Ebene und bei dauerhaftem Kontakt. Der resultierende Wert gibt die Durchbruchzeit oder die Zeit an, die die gefährliche Flüssigkeit oder das gefährliche Gas benötigt, bis sie die Haut erreicht.
Dem Handschuh wird hinsichtlich der Durchbruchzeit eine Leistungsstufe zwischen 1 und 6 zugeordnet. Die Norm definiert eine Liste von 18 Chemikalien (siehe rechte Seite).
Das Handschuhpiktogramm „Chemikalien-beständig“ muss von den Kennbuchstaben der getesteten Chemikalien bei Handschuhen des Typs A und B begleitet werden. Handschuhe des Typs C werden nicht mit Kennbuchstaben markiert.
EN ISO 374-5:2016 - Schutz gegen Mikroorganismen
Mikroorganismen werden von der Norm als Bakterien, Pilze oder Viren definiert. Um Schutz gegen Bakterien und Pilze ausweisen zu können, muss der Handschuh die Penetrationsprüfung gemäß der Norm EN 374-5: 2016 bestehen. Besteht der Handschuh den Test (Methode B) gemäß der Norm ISO 16604: 2004 kann außerdem Schutz gegen Viren ausgewiesen werden und unter dem Piktogramm für Biogefährdung wird der Begriff „VIRUS“ hinzugefügt.
EN 388: 2016 - Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen für Schutzhandschuhe gegen die mechanischen Risiken Abrieb, Schnitt, Weiterreißen, Durchstich und - falls zutreffend - Stoß.
Handschuhe, die nur mit den Prüfparametern A bis D gekennzeichnet sind, sind gemäß EN388:2003 zertifiziert.
A) ABRIEBFESTIGKEIT (0-4)
Anzahl der erforderlichen Zyklen, um mit einer gleichmäßigen Bewegung bei konstantem Druck mit Schmirgelpapier ein Loch in ein kreisförmiges Prüfmuster des Handschuhmaterials zu reiben.
B) SCHNITTFESTIGKEIT MIT COUPE-TEST (0-5)
Anzahl der erforderlichen Zyklen, um mit einer Edelstahlklinge, die bei konstanter Geschwindigkeit und mit einer geringen Belastung von 5 newton (ca. 510 g) kreisförmig rotiert, ein Prüfmuster durchzuschneiden. Für Materialien, die zu einem Abstumpfen der Klinge führen und nach einer bestimmten Anzahl Zyklen nicht durchgeschnitten wurden, wird das Prüfmuster nach ISO 13997 getestet. Dieser Test legt dann den Wert der Schnittfestigkeit fest.
C) WEITERREISSFESTIGKEIT (0-4)
Erforderliche Kraft, um einen Schnitt in einem rechteckigen Prüfmuster eines Handschuhs weiterzureißen (bis zu einer max. Kraft von 75 N, ca. 7,6 kg).
D) STICHFESTIGKEIT (0-4)
Erforderliche Kraft, um das Prüfmuster mit einem Stahlstift mit festgelegten Maßen bei einer konstanten Geschwindigkeit von 10 cm/min durchzustechen.
E) SCHNITTFESTIGKEIT MIT ISO-TEST (A-F)
Erforderliche Kraft in newton (N), um ein Prüfmuster mit einer rechteckigen Klinge in einer vorgegebenen Schnitttestmaschine, z. B. einem Tomo Dynamometer (TDM), durchzuschneiden. Dieser Test ist optional, außer wenn die Klinge beim Coupe-Test abstumpft. In diesem Fall wird der ISO-Test die Referenz für die Schnittfestigkeit. Als Wert wird wie folgt ein Buchstabe zugeordnet:
F) STOSSFESTIGKEIT (P)
Für Schutzhandschuhe, die Schutz gegen Stöße ausweisen, misst die Dissipation der Kraft durch die Schutzfläche nach einem Stoß mit einem gewölbten Amboss und einer Schlagenergie von 5 Joule. Der Test entspricht dem Prüfverfahren der Norm EN 13594:2015 für Schutzhandschuhe für Motorradfahrer. Wird der Test erfolgreich bestanden, wird der Kennzeichnung der Buchstabe „P“ hinzugefügt, bei Nichtbestehen wird die Kennzeichnung nicht ergänzt. Die Schutzstufe X der oben genannten Kategorien a) bis f) bedeutet „nicht getestet“.
EN 511: 2011 - Schutzhandschuhe gegen Kälte
Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzhandschuhe gegen konvektive Kälte oder Kontaktkälte bis -50°C. Die Kälte kann mit klimatischen Bedingungen oder einer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
Getestete Stufen der Leistungsfähigkeit des Handschuhs in Bezug auf folgende Risiken:
- Klimatische oder industrielle Kälte bei Kälteübertragung durch Konvektion (0 bis 4).
- Klimatische oder industrielle Kälte bei Kälteübertragung durch Kontakt (0 bis 4).
- Wasserundurchlässigkeit (0 oder 1) .
„0“ bedeutet, dass die Prüfstufe 1 nicht erreicht wurde.
„X“ bedeutet, dass die Prüfung nicht ausgeführt wurde oder nicht möglich war.
EN 407 – Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitzeschutzhandschuhe)
Schutzhandschuhe gegen Hitze und/oder Feuer sowie deren Kennzeichnung. Getestete Stufen der Leistungsfähigkeit des Handschuhs in Bezug auf folgende Risiken:
- Brennverhalten (1 bis 4) Beständigkeit gegen Kontakthitze (0 bis 4)
- Beständigkeit gegen Konvektionshitze (0 bis 4)
- Beständigkeit gegen Strahlungshitze (0 bis 4)
- Beständigkeit gegen kleine Spritzer geschmolzenen Metalls (0 bis 4)
- Beständigkeit gegen große Mengen geschmolzenen Metalls (0 bis 4)
„0“ bedeutet, dass die Prüfstufe 1 nicht erreicht wurde.
„X“ bedeutet, dass die Prüfung nicht ausgeführt wurde oder nicht möglich war.
EN 1149-1 – ESD-Handschuhe (Antistatische Handschuhe)
Der in Ohm (Ω) pro Fläche gemessene Oberflächenwiderstand gibt die Leistungsfähigkeit des Handschuhs zur dissipativen oder konduktiven Ableitung elektrostatischer Aufladung von der Hand des Benutzers an.
EU 1935/2004 und 2023/2006 – Risiken beim Kontakt mit Lebensmitteln
Diese Risiken beziehen sich auf Materialien und Gegenstände, die als fertige Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen bzw. mit diesen oder mit zum menschlichen Verzehr vorgesehenem Wasser in Kontakt gebracht werden. Laut Verordnung Nr. 1935/2004 sind „Materialien und Gegenstände ... nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung oder der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen. Alle unsere Handschuhe mit dem Logo „Lebensmittelkontakt“ sind mit der EU-Verordnung Nr. 1935/2004 sowie der Verordnung Nr. 2023/2006 konform.
EUROPÄISCHE RICHTLINIE 93/42/EWG - Handschuhe für medizinische Untersuchungen und Operationen
EN 455-1 – Abwesenheit von Löchern
Eine Menge zufällig ausgewählter Handschuhe wird mit einer Wasserundurchlässigkeits-Prüfmethode auf die Abwesenheit von Löchern getestet. Die Handschuhe werden mit 1 l Wasser gefüllt und müssen für einen definierten Zeitraum vollständig wasserundurchlässig bleiben. Ein nicht bestandener Test ergibt einen höheren AQL-Wert, der für in Europa verkaufte medizinische Handschuhe 1,5 nicht überschreiten darf.
AQL (Accepted quality level = annehmbare Qualitätsgrenzlage) ist eine Annahmestichprobenprüfung nach ISO 2859-1, die von Herstellern zur Messung der Wahrscheinlichkeit (in %) von Löchern in einem Los von Einweghandschuhen verwendet wird. Ein AQL-Wert von 1,5 entspricht der statistischen Wahrscheinlichkeit, dass weniger als 1,5 % der Handschuhe des Loses defekt sind.
EN 455-2 – Physikalische Eigenschaften
Anforderungen an die Größe und Reißfestigkeit von medizinischen Einweghandschuhen. Die mittlere Länge muss mindestens 240 mm und die mittlere Breite mindestens 95 mm (±10 mm) betragen, um einen angemessenen Schutz über die gesamte Länge der Hand zu erhalten (ausgenommen Handschuhe mit langen Bündchen). Die Reißfestigkeit wird mit der Bruchdehnung gemessen und als Reißkraft in Newton (N) angegeben. Die Reißkraft wird auf einem Standard-Musterhandschuh gemessen, der für 7 Tage bei 70 °C aufbewahrt wurde, um die Alterung des Handschuhs bei längerer Lagerung künstlich zu simulieren. Die Anforderungen an die Reißkraft unterscheiden sich je nach Handschuhmaterial und Verwendung (medizinische Untersuchung oder Operation). Mittlere Mindestwerte der Reißkraft:
EN 455-3 – Biologische Bewertung
Für die Aufrechterhaltung der biologischen Sicherheit des Handschuhs zum Schutz der Träger und der Patienten wurden eine Reihe wichtiger Anforderungen definiert. Die Verpackung von Handschuhen aus Naturlatex muss das Piktogramm „LATEX“ tragen. Angaben, die auf eine relative Sicherheit der Verwendung schließen lassen, z.B. gut verträglich, hypoallergen oder geringer Proteingehalt, sind nicht zugelassen. Als „puderfrei“ ausgewiesene Handschuhe dürfen nicht mehr als 2 mg Puderreste pro Handschuh aufweisen. Puderreste sind eine unerwünschte Verunreinigung von medizinischen Handschuhen. Der extrahierbare Latexproteingehalt in Latexhandschuhen darf 50 Mikrogramm pro Gramm Latex nicht überschreiten, um die Latexexposition, die allergische Reaktionen auslösen kann, auf ein Minimum zu beschränken. Der Gehalt an Endotoxinen, die von Bakterien generiert werden, darf auf sterilen Handschuhen, die mit einem „niedrigen Endotoxin-Gehalt“ ausgewiesen sind, 20 EU (EU= Endotoxin-Einheiten) pro Handschuhpaar nicht überschreiten.
EN 455-4 – Haltbarkeitsdauer
Die Norm stellt sicher, dass die Leistung während der Lagerung vor der Verwendung nicht beeinträchtigt wird. Zur Bestimmung der Haltbarkeitsdauer werden auf einer Stichprobe von Handschuhen beschleunigte Alterungstests durchgeführt, damit die Hersteller nachweisen können, dass ihr Produkt bis zu 3 Jahre (in der Regel) und in manchen Fällen bis zu 5 Jahre haltbar ist, ohne seine Festigkeit und seine Schutzeigenschaften zu verlieren.